Weil der damals 21 Jahre alte
Michael Beckmann sich weigerte, in der DDR eine Zeitung mit der Schlagzeile "Partei und Volk sind einer Meinung" auf dem Titel auszutragen, wurde er im
April 1986 wegen Artikel 214a, "Beeinträchtigung der Tätigkeit staatlicher Organe",
zu 14 Monaten im Zuchthaus Naumburg verurteilt. Dabei handelte es sich um einen Gummiparagraphen, so der Historiker Ulrich Mählert von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, mit dem das Regime Andersdenkende kriminalisierte.
Seine Familie im hessischen Wiesbaden setzte sich jedoch für einen Freikauf durch die Bundesregierung ein. So wurde Beckmann
im Dezember 1986 nach acht Monaten Haft über den Grenzübergang Wartha/Herleshausen
in die Bundesrepublik nach Gießen gebracht. Heute ist der 61-Jährige Wahl-Frankfurter, berät weltweit Unternehmen und geht als Zeitzeuge an Schulen. Über seine Geschichte habe er lange geschwiegen, da er nach der Wende oft mit Vorurteilen konfrontiert worden sei. "Ich bin einfach ein Mensch, weder Ossi noch Wessi", sagt er heute über sich.